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Verwaltung von Sondereigentum

Für vermietende Eigentümer ist es hilfreich und bequem, wenn die Verwaltung des Sondereigentumes durch einen professionellen Verwalter erfolgt.
Wir kümmern uns um Ihre Immobilie in jedem von Ihnen gewünschten Umfang.

Die Verwaltung des Sondereigentums kann z.B. umfassen

  • Mietinkasso 
     
  • einmal jährlich zu erstellende Umlagenabrechnung 
     
  • Anpassung der monatlichen Umlagenvorauszahlung 
     
  • Anpassung der Mieten 
     
  • Wohnungsabnahme und -übergabe 
     
  • Veranlassen der Neuvermietung 
     
  • Kündigung und Abschluß von Mietverhältnissen 
     
  • Veranlassen von Beitreibungsmaßnahmen bei Mietschulden 
     
  • Veranlassen von Räumungsklagen u.a. gerichtlichen Verfahren

Da die Verwaltung des Sondereigentums vollständig getrennt von der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgen soll, muß hierzu ein separater Vertrag abgeschlossen werden.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Verwaltung Ihrer Immobilie.

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