Themenabend am 27.04.2010 - Wie wollen wir künftig fernsehen?
Am 27.04.2010 veranstalteten wir gemeinsam mit Kabel Deutschland einen gut besuchten Themenabend.
Thema: Wie wollen wir künftig fernsehen? Wichtige Informationen über technische Voraussetzungen für einen angemessenen Fernsehempfang. Nutzung der Telefonie und des Internets
Man will ihre Meinung hören. Sie brauchen detaillierte Informationen.
Hier finden Sie die Unterlagen des Referenten von Kabel Deutschland
Die Eigentümer haben Beschlusskompetenz für die Regelung einer Sondervergütung des Verwalters im Zusammenhang mit der Bescheinigung nach §35a EStG.
Eine Umlegung der Kosten (von 17 € netto je Einheit und Jahr bei einer größeren Anlage) auf sämtliche Eigentümer entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.
Kammergericht, Beschluss vom 16.04.2009, 24W 93/08, ZMR 2009, 709
Quelle: PPS - Dr. Olaf Riecke - 03. März 2010
Bescheiniung Honorar I
Ein Honorar für den Verwalter von jeweils 25,00 € für die Erstellung einer Bescheinigung i.S. von § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) ist angemessen.
LG Düsseldorf Beschluss vom 08.02.2008, 19T 489/07, ZMR 2008, 484
Quelle: PPS - Dr. Olaf Riecke - 03. März 2010
Änderung der Kostenverteilung: sachlicher Grund
WEG § 16 Abs. 3:
1. Nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss (auch) die Kostenverteilungsregelung für Betriebskosten, wie sie in der Gemeinschaftsordnung festgelegt ist, geändert werden.
2. Bei der Kostenverteilung hat die Gemeinschaft einen gewissen Ermessensspielraum.
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2009 - 16 S 77 /08 -, ZMR 2010, 60
Quelle: Wohnungseigentum 03/2010, S.54
Verspäteter Zugang der Betriebskostenabrechnung
BGB §§276,278,556 Abs. 3 Satz 3
1. Nicht gefolgt werden kann der Ansicht, dass der Vermieter unerwartete Verzögerungen oder den Verlust bei der Postzustellung der Betriebskosten-abrechnung i.S. des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten habe, wenn er die Abrechnung rechtzeitig abgesandt hat.
2. Ist von einem Verschulden der Post auszugehen, hat der Vermieter gemäß §278 Satz 1 BGB dies zu vertreten. Denn für das Vertretenmüssen i.S. von § 556 Abs 3 Satz 3 BGB gilt § 276 BGB; nach § 278 BGB hat der Vermieter auch ein Fehlverhalten seiner Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
3. Bei zur Post gegebenen Briefen besteht kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung
BGH, Urteil vom 21.01.2009 - VIII ZR 107/08 -, ZMR 2009, 512ff
unsere Internetseite www.recital-gitarre-international.de ist eröffnet und wir freuen uns sehr Ihnen unser hochkarätiges Programm für die Saison 2010 vorstellen zu dürfen.
Auch in diesem Jahr fand wieder unser Verwaltungsbeiratsseminar statt.
Anbei stellen wir hier die Unterlagen unserer Referenten als pdf gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Lesen des pdf´s die Software Acrobat Reader oder einen anderen pdf-Reader benötigen, welchen Sie bitte aus dem Internet herunterladen laden.
In Anlage die Unterlagen zum Thema: Wärmecontracting, Fa. impleaPlus - Nürnberg
Außerordentliche Eigentümerversammlung der WEG Äußere Bayreuther Straße 55-59, 90409 Nürnberg
am Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 17.00 Uhr
im Ecksteinhaus, Burggasse 1-3, 90403 Nürnberg,
Besprechungsraum 4.02
Eingeladen sind alle Tiefgarageneigentümer und die Verwaltungsbeiräte